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Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beinhalt die Regeln zur Vergütung anwaltlicher Dienste.
In den meisten Fällen hängt die Höhe der Gebühr, die der Anwalt verlangen kann und muss, vom Streitwert ab. Der Streitwert ist oft der Geldbetrag, den Sie von Ihrem Gegner / Ihrer Gegnerin haben wollen oder den Ihr(e) Gegner(in) von Ihnen haben möchte. In einigen Fällen richten sich die Gebühren allerdings nach speziellen gesetzlichen Regelungen. Dies betrifft vor allem Strafsachen und sozialrechtliche Verfahren.
Das Gesetz lässt auch eine individuelle Honorarvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten zu. Dies geschieht u.a. in Form eines bestimmten Stundensatzes oder durch Vereinbarung über einen bestimmten Mindeststreitwert. Eine Honorarvereinbarung macht in solchen Verfahren Sinn, die eine besonders umfangreiche und aufwändige Vertretung erfordern.
Im Vorfelde berate ich Sie über die Problemlagen und Aussichten Ihres Falles. Es sei darauf hingewiesen, dass auch nach einer Beratung / einem Informationsgespräch Kosten fällig werden. Über die Höhe dieser Gebühren, die bei Privatpersonen 190 € (netto) nicht überschreiten sollte, treffe ich mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung.
Wenn jemand über nicht genügend Geld verfügt und auch nicht rechtsschutzversichert ist, kann er unter bestimmten Bedingungen Prozesskostenhilfe bekommen. In diesem Fall übernimmt das Gericht die Kosten des eigenen Anwalts ganz oder teilweise und die Gerichtskosten.
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RA Sadeghi - Jungfernstieg 38 (Streit´s Haus), 20354 Hamburg