Die kollisionsrechtliche Einordnung der Brautgabe (Mahr = Mehriyye) wird in der Rechtssprechung und im Schriftum umstritten diskutiert. Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat sich mit diesem Thema befasst und mit Urteil vom 29.05.2008 (Az.: 10 UF 83/06) die güterrechtliche Einordnung der Brautgabe bejaht. Zum Urteil hier klicken. Um das Dokument öffnen zu können benötigen Sie das Programm Adobe Reader. Diese Entscheidung hob der 12. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 09.12.2009 (Az.: XII ZR 107/08) auf. Der BGH vertritt dabei die Auffassung, dass der Anspruch auf Auskehr der nach iranischem Recht vereinbarten "Morgengabe" als allgemeine Wirkung der Ehe zu verstehen und deshalb dem Art. 14 EGBGB zu unterstellen ist. Zum BGH-Urteil hier klicken.